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Wochenaufenthalt ausserhalb von Pfyn
Wer sich vorübergehend ausserhalb der Gemeinde des gesetzlichen Wohnsitzes aufhalten will, hat Anspruch auf einen befristeten Heimatausweis. Voraussetzung für den Wochenaufenthalt ist die regelmässige und wöchentliche Rückkehr an den Ort der Niederlassung.
Der Heimatausweis kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder telefonisch (Tel. 058 346 02 22) bestellt werden. Die Einwohnerkontrolle benötigt für die Ausstellung des Heimatausweises zwingend Angaben über die Dauer des Aufenthaltes und die genaue Aufenthaltsadresse.
Personen mit Heimatausweis müssen sich beim Einwohneramt des Aufenthaltsortes persönlich anmelden und bei Wegzug wieder abmelden.