Leben in Pfyn
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unserer Gemeinde
Entnahmeverbot von Wasser aus Oberflächengewässern
Aufgrund der herrschenden Wasserknappheit verfügt das Departement für Bau und Umwelt gestützt auf § 12 Wassernutzungsgesetz (RB 721.8):
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern sind verboten. Dieses Verbot gilt nicht nur für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtteiche und der Wasserkraftnutzung dienenden Kanäle.
Das Verbot tritt mit der Publikation im Amtsblatt per 22.07.2022 in Kraft.
Das Verbot gilt bis zum Widerruf durch das Departement für Bau und Umwelt.
Wir danken für Ihr Verständnis.